Das Jedermannsrecht


Jedermannsrecht - Klingt nach vollendeter Freiheit! Doch nicht alles ist im Norden erlaubt. Das sogenannte Jedermannsrecht wird nämlich häufig in skandinavischen Ländern oft falsch verstanden...

In Skandinavien hat das Jedermannsrecht Tradition. Aber es gilt nicht überall, und es wird von Touristen auch oft falsch verstanden. Auch wenn es Urlaubern vieles gestattet, was in Deutschland verboten wäre - sie dürfen sich in der freien Natur eben doch nicht alles erlauben...

Mit Tourismus hat das Jedermannsrecht ursprünglich gar nichts zu tun. Das "Allemannsrätt" gibt es in Schweden schon lange, erklärt Ursel Grumbach vom Tourismusbüro Visit Sweden. "Es ist ein allgemeines Nutzungsrecht. Das heißt, jeder darf die Natur in Anspruch nehmen, ohne sie zu stören oder etwas zu zerstören." So ist in Schweden beispielsweise erlaubt, sich zu Fuß fast überall in der Natur zu bewegen. Das gilt aber zum Beispiel nicht für Grundstücke mit Wohnhäusern oder für Felder, die landwirtschaftlich genutzt werden. Grundsätzlich ist auch Campen in freier Natur gestattet.
Solange keine Waldbrandgefahr besteht, ist es nicht verboten, Feuer zu machen. "Dazu darf auch Holz gesammelt werden", sagt Ursel Grumbach. Äste abzusägen oder Zweige abzubrechen, fällt aber nicht darunter. Das "Allmannsrätt" gesetattet aber, Pilze und wild wachsende Blumen zu pflücken. Eine Ausnahme sind alle Pflanzen, die unter Naturschutz stehen.
Ähnlich sind die Regelungen in Norwegen: Urlauber dürfen sich nach dem Jedermannsrecht frei in der Natur bewegen. Nicht erlaubt ist es dagegen, landwirtschaftliche Nutzflächen zu betreten, ohne den Eigentümer zu fragen. Beim Wandern oder Skilaufen ist es prinzipiell aber kein Problem, sich durch Wald und Feld zu bewegen, auch wenn es um Privatgrundstücke geht.
Allerdings wird empfohlen, Wege und Pfade nicht unbedingt zu verlassen. Weideland sollte nur betreten werden, wenn sich das nicht vermeiden lässt, das Gatter muss wieder geschlossen werden. Verboten ist, Holz zu schlagen, Baumrinden anzuritzen oder zum Beispiel Stahlseile um Bäume zu spannen.
Beeren, Nüsse und Pilze dürfen auch in Norwegen gepflückt werden, Fischen und Jagen ist dagegen nicht ohne Weiteres gestattet. Feuer machen ist vom 15. April bis zum 15. September im Wald und in dessen Nähe generell verboten. Beim Zelten, Schwimmen und Festmachen von Booten sollte möglichst immer ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Häusern eingehalten werden.

Auch Finnland kennt das Jedermannsrecht. "Dort heißt es "Jokamiehenoikeus", sagt Paivi Budarham, Sprecherin des Finnischen Fremdenverkehrsamtes. Wanderer, Radfahrer und auch Skiläufer dürfen sich auch auf privatem Grund und Boden bewegen. Voraussetzung ist, dass sie genügend Abstand zu Wohnhäusern wahren und die Besitzer nicht belästigt werden. Zelten ist erlaubt - solange Touristen am Waldrand nicht gleich den Urlaub verbringen wollen. Wer über dem Lagerfeuer grillen will, darf das auf privatem Grund aber nur mit Erlaubnis des Besitzers.

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offener Campingplatz bei Tvorupgård

In Dänemark gibt es das Jedermannsrecht in der Fom nicht. Kein Wunder: Das kleine Königreich hat auch sehr viel weniger Waldflächen oder Gebirge als die Nachbarländer. "Es gibt kaum ungenutzte Flächen", sagt Reiner Büchtmann, Sprecher des Dänischen Tourismusbüros VisitDenmark. Die Vorstellung, dass jeder das Recht habe, sich zu bewegen, wie er möchte, ist bei den Dänen entsprechend wenig verbreitet. Urlauber sollten sich deshalb zurückhalten, wenn es um das ungefragte Betreten von Privateigentum geht. "Fremdes Gelände darf man nicht einfach so durchqueren", warnt Büchtmann.
Auch Campen in freier Natur ist nicht generell erlaubt. Allerdings gibt es in Dänemark Plätze, an denen das möglich ist: Dort kann man nach den Vorschriften des Dänischen Generaldirektorats für Forst und Natur einmal übernachtet werden. Allerdings dürfen höchsten zwei Zelte für jeweils maximal drei Personen aufgestellt werden. Die Zelte müssen außer Sichtweite von Wohn- und Betriebsgebäuden, Straßen und Waldwegen stehen.

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Holzklo auf der Lagerstätte Tvorupgård

Eine Übersicht solcher Plätze gibt es auch im Internet unter www2.skovognatur.dk.
Verboten ist der Gebrauch von größeren Spirituskochern und anderen Sturmkochern. Auch Feuermachen ist an nicht ausdrücklich dafür vorgesehenen Stellen generell untersagt. "In Regionen mit Waldbrandgefahr sollte das ernst genommen werden", sagt Büchtmann, "sonst riskiert man großen Ärger!"

Quelle: gms.- Welt am Sonntag (26.06.2005)

Donnerstag 07 Juli 2005 00:00:00 von admin

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