Dannebrog


Der DannbrogDie dänische Nationalflagge Dannebrog ist die älteste Staatsflagge der Welt! Hier erfahrt Ihr mehr darüber.

Die Geschichte und Legende der Flagge

Der Name der dänischen Nationalflagge, des Dannebrog, bedeutet „Tuch der Danen (=Dänen)" oder „rote Fahne". Er taucht erstmals 1478 in einem dänischen Text und hundert Jahre zuvor in einem niederländischen Text auf.

In einem niederländischen Wappenbuch (Gelre) von 1370-1386 ist eine rote Fahne mit weißem Kreuz am Wappen Valdemars IV. Atterdag zu sehen.  Der Legende zufolge fiel der Dannebrog während einer Schlacht in Estland vom Himmel; die Legende wird in der dänischen Chronik von Christiern Pedersen Anfang der 20er Jahre des 16. Jahrhunderts sowie bei dem Franziskaner Peder Olsen, etwa 1527, erwähnt.

Letztgenannter verbindet das Ereignis mit einer Schlacht im Jahre 1219; die Tradition hat überliefert, dass die Fahne am 15. Juni 1219 bei Lyndaniz in Estland erschien. Die Legende ist vermutlich um 1500 entstanden, ausgehend von der Vorstellung, dass es sich bei der Fahne, die König Hans bei seiner Niederlage im norddeutschen Dithmarschen im Jahre 1500 verlor, um den vom Himmel gefallenen Dannebrog gehandelt hat.

Der Dannebrog als Flagge

Frederik II. eroberte die Fahne 1559 zurück und ließ sie im Dom von Schleswig aufhängen. In einem Lied von dem Feldzug im Jahre 1500 wird das Kreuzbanner mit dem römischen Kaiser Konstantin in Verbindung gebracht, der im Jahre 312 vor der Schlacht, deren Sieg ihn zum Alleinherrscher des Römischen Reiches machte und ihn der Überlieferung zufolge zum Christentum bekehrte, von einem Kreuz geträumt hatte.

Diese Kreuzvision, mit der die Worte in hoc signo vinces („Unter diesem Zeichen wirst du siegen") verknüpft sind, ist der Prototyp der Kreuzerscheinungen, die besonders auf der Iberischen Halbinsel mit Schlachten zwischen Christen und Heiden in Verbindung gebracht wurden.

Das Dannebrog-Kreuz
Ein weißes Kreuz mit roter Borte, dessen Enden sich nach außen verbreitern, wurde von dem portugiesischen Christusorden angewandt, der 1318 während eines Kreuzzuges gegen die Mauren gegründet wurde.

Auf dem Portugalöser, einer portugiesischen Goldmünze, waren das Christuskreuz und die Worte in hoc signo vinces abgebildet. Ab 1591 ließ Christian IV. dänische Münzen mit einem ähnlichen Kreuz prägen, das bald als Dannebrog-Kreuz interpretiert wurde.

1603 wurde die konstantinische Sentenz hinzugefügt, die Arild Huitfeldt in seiner Chronik zitiert hatte, in der auch die Vision Konstantins und die Legende vom Dannebrog, der vom Himmel fiel, miteinander verglichen werden.

Besondere Flaggen
Während der Kriegshandlungen in Schweden im 15. Jahrhundert war der Dannebrog die Hauptfahne. Nach 1625 trugen die Fahnen des Heeres in der obersten inneren Ecke ein Dannebrog-Zeichen, das im Laufe des 17. Jahrhunderts auch in der nach außen verbreiterten Form vorkam.

Die Eliteeinheiten führten den Dannebrog allein. Seit 1842 führen alle Einheiten des Heeres den Dannebrog mit einem nach außen verbreiterten Kreuz, im Gegensatz zum Kreuz der Nationalflagge und der Kriegsflagge der Flotte, wo es stets mit parallelen Seiten erscheint.

Eine Schiffsflagge mit dem Wappen Eriks VII. von Pommern mit weißem Dannebrog-Kreuz wurde 1427 Kriegsbeute und in der Marienkirche in Lübeck aufgehängt. Zur See ist der Dannebrog nachweislich seit den 80er Jahren des 16. Jahrhunderts geführt worden.

Aus einer Verordnung von 1630 lässt sich ableiten, dass die Splittflagge der Kriegsflotte vorbehalten war, und im Jahre 1635 wurde nachdrücklich hervorgehoben, dass Handelsschiffe die Splittflagge nicht führen durften.

Splittflagge

Im Jahre 1696 wurden die Proportionen des Dannebrog festgelegt, die im Prinzip heute immer noch gelten. Es wurde Sitte, dass der Staat auch an Land mit Splittflaggen flaggt. 1748 wurde definitiv bestimmt, dass die Handelsflagge rechteckig, d.h. ohne ausgezackte Enden zu sein hat (sog. „Stutflagge").

Die Splittflagge ist generell dem Königshaus und dem Staat vorbehalten, während im privaten Bereich die rechteckige Flagge verwendet wird.

Die Königsflagge
Seit 1731 zeigt die Königsflagge im mittleren Feld das königliche Wappen; später wurden ähnliche besondere Flaggen für andere Mitglieder der königlichen Familie eingeführt. Mit der Flagge des Königshauses als Unterscheidungszeichen signalisieren Marine und Luftwaffe, wenn eine königliche Person an Bord ist:

Die Königsflagge

Es gibt Flaggen für Prinz Henrik, den Kronprinzen und die Mitglieder des Königshauses im allgemeinen. Diese Flaggen können ebenso wie die königliche Flagge und die Regentenflagge dort gehisst werden, wo die betreffenden Personen residieren.

Die königliche Flagge, die Regentenflagge, eine besondere Flagge für den Verteidigungsminister (eigentlich Marineminister) und die Flaggen der Admiralsklasse werden als Kommandozeichen auf Kriegsschiffen gehisst, wenn die betreffende Person an Bord ist:

Die Flagge des Verteidigungsministeriums

Im Laufe der Zeit sind für mehrere Dienstzweige Sonderzeichen oder Buchstaben in das obere innere rote Feld des Dannebrog eingesetzt worden. Bestimmte private Institutionen verwenden den Dannebrog auf ähnliche Weise gekennzeichnet und führen ihn in einigen Fällen als Splittflagge.

Die Flagge der Kriegsmarine ist tief- oder dunkelrot; die Nationalflagge dagegen hat eine klare rote Farbe.

Marineflagge

1833 wurde Privatpersonen das Flaggen verboten; erst 1854 wurde dieses Verbot wieder aufgehoben. In den Jahren nationaler Begeisterung, 1848-1850, war das Hissen des Dannebrog in der Bevölkerung weit verbreitet.

Auch heute noch hissen die Dänen die Flagge vor ihren Häusern und beispielsweise in den Schrebergärten bei festlichen familiären und offiziellen Anlässen und schmücken den Weihnachtsbaum mit kleinen Dannebrog-Fähnchen.

Flaggentage
An bestimmten Tagen flaggen sowohl öffentliche Einrichtungen als auch Privatpersonen. 1886 beschloss das Kriegsministerium, dass an militärischen Einrichtungen geflaggt werden sollte, und zwar an Geburtstagen von 13 bestimmten Mitgliedern der königlichen Familie, am Tage der Unterzeichnung der Verfassung vom 5. Juni 1849 und an sieben Gedenktagen für militärische Schlachten.

1913 gab das Marineministerium eine eigene Liste der Flaggentage heraus, die ausschließlich für die Marine galten. Außer Vorschriften hinsichtlich der königlichen Familie und einer Reihe von Seeschlachten enthielt die Verordnung die Anweisung, an kirchlichen Feiertagen zu flaggen.

1922/23 wurden die Listen der beiden Ministerien um den 15. Juni, den Valdemarstag, ergänzt.

In Abständen veröffentlicht der Hof eine Liste der Mitglieder der königlichen Familie, an deren Geburtstagen geflaggt werden soll. Allmählich beachteten auch viele Privatpersonen die militärischen Flaggentage.

Außer den militärischen Bestimmungen sind es formal nur die königlichen Geburtstage, die für alle öffentlichen Einrichtungen Geltung haben, da nie eine Bekanntmachung über die anderen Flaggentage, z.B. den 9. April und den 5. Mai herausgegeben wurde. Ungeachtet der formalen Grundlage werden die Flaggentage von öffentlichen Einrichtungen und vielen Bürgern beachtet.

Geburtstage der königlichen Familie
16. April Königin Margrethe II.
29. April Prinzessin Benedikte
26. Mai Kronprinz Frederik
7. Juni Prinz Joachim
11. Juni Prinz Henrik

Kirchliche Feiertage (geltend für die Verteidigungsbehörden)

Neujahr
Karfreitag (auf Halbmast)
Ostersonntag
Christi Himmelfahrt
Pfingstsonntag
Heiliger Abend

Nationale Gedenktage (werden inoffiziell von öffentlichen Behörden, privaten Einrichtungen und auch von Bürgern beachtet)

9. April Besetzung Dänemarks 1940 (bis 12 Uhr auf Halbmast, dann auf Vollmast)
5. Mai Dänemarks Befreiung 1945
5. Juni Verfassungstag
15. Juni Valdemarstag, im Gedenken an den Dannebrog (1219) und die Wiedervereinigung mit Südjütland (1920)
Hinzu kommen eine Reihe spezieller militärischer Flaggentage, die für die Militärbehörden Geltung haben.

Ein Entwurf sah die Einführung einer Trauerflagge voraus. Dies blieb allerdings ein Entwurf - die Trauerflagge wurde nie eingeführt.

Entwurf der Trauerflagge

Nils G. Bartholdy, Gyldendal Leksikon

Urlauber und der Dannebrog

Die Dänen gelten im Allgemeinen als tolerant. Nur bei ihren Flaggentraditionen verstehen sie keinen Spaß. Das Hissen ausländischer Flaggen ist im nördlichen Nachbarland untersagt und wird unter Umständen mit einer Geldbuße geahndet.

Beim Hissen der Flagge in Dänemark können Urlauber leicht einiges falsch machen. "Es gibt dort kaum Tabus", sagt Reiner Büchtmann, Sprecher der Tourismusvertretung VisitDenmark in Hamburg, "ausländische Flaggen sind eine der wenigen Ausnahmen." Weder am Strand noch vor dem Ferienhaus dürfen sie gehisst werden. "Andernfalls kann es passieren, dass die Polizei einen darauf hinweist." Im schlimmsten Fall droht eine Geldbuße.

Der Dannebrog als Wimpel


Dagegen flattert die dänische Flagge, der rot-weiße Dannebrog, ungewohnt oft am Mast. "Es wird an 33 Tagen im Jahr offiziell geflaggt", sagt Büchtmann. "Sogar der Weihnachtsbaum hängt in Dänemark voller Flaggen." Den Dannebrog dürfen auch Touristen hissen. Grundsätzlich muss die dänische Flagge aber bis Sonnenuntergang wieder eingeholt sein. Dreieckige Wimpel in den Nationalfarben dürfen dagegen auch nachts im Wind wehen.

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Sonntag 11 Januar 2009 16:07:45 von admin

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